Im EU-Amtsblatt wurde die neue Version der Regulatory Technical Standards (RTS), welche die Verordnung (EU) 1286/2014 über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPs) ergänzt, gemeinsam mit der Verlängerung der Ausnahme für OGAW-Fonds veröffentlicht.

Im Jahr 2017 trat die PRIIPs-Verordnung in Kraft, um Anlegern durch standardisierte Informationen über Risiken, künftige Wertentwicklungen und Kosten mehr Transparenz bei Anlageprodukten zu bieten. Während das Ziel dieser Gesetzgebung nicht in Frage gestellt wurde, kritisierten Vertreter von Verbrauchern und der Finanzindustrie einige ihrer Bestimmungen von Anfang an. Daher haben die European Supervisory Authorities (ESAs) bereits im Oktober 2019 Konsultationen zu Änderungen der aktuellen Regelungen begonnen. Dieser Prozess hat im vergangenen Jahr mit einigen regulatorischen Aktualisierungen einen vorläufigen Abschluss gefunden:

Die Europäische Kommission (EC) hat am 7. September 2021 die überarbeiteten RTS in Bezug auf das PRIIPs Key Information Document (KID) in allen Amtssprachen verabschiedet.

Am 23. November 2021 stimmte das Europäische Parlament zwei "Quick-Fixes" für PRIIP- und OGAW-Verordnungen zu:

  • Die Ausnahme für OGAW, die gemäß der PRIIPs-Verordnung ein Key Information Document (KID) vorlegen müssen, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  • Nicht-Retail-Fonds, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften sollten weiterhin ein OGAW-KIID bereitstellen, es sei denn, sie entscheiden sich für ein PRIIPs-KIID, in diesem Fall müssen sie kein OGAW-KIID mehr erstellen.

Die letzte Aktualisierung ist die Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2268 der Kommission zur Änderung der PRIIPs KID RTS im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. Dezember 2021.

Amtsblatt der Europäischen Union, L 455I, 20. Dezember 2021

Auswirkungen für Asset Manager und Versicherer

Die Umsetzung der PRIIPs-KID-Ausnahme für OGAW und der PRIIPs-KID-Reform ist für den 1. Januar 2023 festgelegt. Die in den neuen PRIIPs-RTS geforderten Änderungen sollen jedoch ab dem 1. Juli 2022 umgesetzt werden.

Während der Übergangsphase ist es nicht erforderlich, sowohl PRIIPs-KIDs als auch OGAW-Key Investor Information Documents (KIIDs) parallel zu veröffentlichen.

Wie geht es nun weiter?

Vom 21. Oktober bis zum 16. Dezember 2021 führten die ESAs eine gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen zur PRIIPs-Verordnung durch. Die technische Beratung der ESAs für die Europäische Kommission zur Überarbeitung des Basisinformationsblatts (KID) für PRIIPs ist für Anfang 2022 geplant, die Anwendung ist ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.

Effiziente Umstellung mit IDS

Der IDS PRIIPs Service kann Sie bei dieser wichtigen Umstellung unterstützen. Wir sind darauf vorbereitet, die erforderlichen Änderungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen bis zum 1. Juli 2022 umzusetzen. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen detailliertere Einblicke in die geänderten PRIIPs-RTS geben.

Sind Sie neugierig, wie wir Ihnen helfen können? Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei den erforderlichen Vorbereitungen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Kontakt zu unseren Experten