Von der Offenlegung zur Berichterstattung: SFDR-Konsultationen und CSRD-Standards
Die Europäische Union (EU) arbeitet aktiv an der Stärkung des nachhaltigen Finanzwesens, indem sie die Öffentlichkeit durch offene und gezielte Konsultationen zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) aktiv einbezieht. Gleichzeitig bereitet sich die EU mit der jüngsten Veröffentlichung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als Teil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf die lang erwartete Entwicklung in der Berichterstattung über nachhaltige Finanzen vor.
Offene und gezielte Konsultationen zur Umsetzung der SFDR
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Bewertung der SFDR eingeleitet und bittet die Öffentlichkeit im Rahmen offener und gezielter Konsultationen um Beiträge. Die Konsultationen, die am 14. September 2023 begannen, zielen darauf ab, verschiedene Interessengruppen wie Finanzmarktteilnehmer, Investoren, Verbraucherverbände und NGOs einzubeziehen.
Ziel ist es, die aktuellen Anforderungen der SFDR zu bewerten, einschließlich der Herausforderungen in Bezug auf Daten, Umsetzungskosten, Bedenken hinsichtlich Greenwashing und Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften für nachhaltige Finanzen. Außerdem sollen Rückmeldungen zu Offenlegungsanforderungen, Marketingmaterialien und der Einführung eines Produktkategorisierungssystems eingeholt werden.
Insgesamt bieten die beiden öffentlichen Konsultationen die Möglichkeit, einen Beitrag zur laufenden Entwicklung der Vorschriften für nachhaltige Finanzen zu leisten. Die Frist für die Einreichung von Antworten ist der 15. Dezember 2023.
Verbesserte Offenlegung der CSRD durch technische ESRS-Standards
Im Juli 2023 hat die EU-Kommission die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als Teil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) veröffentlicht. Die CSRD, die am 10. November 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, schreibt eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor, während die ESRS die Berichterstattungspraxis verbessern.
Aufbauend auf der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) legt die CSRD Leitlinien und Anforderungen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen (ESG) fest. Durch die Festlegung klarer Erwartungen und Standards will die EU die Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit der von den Unternehmen veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen verbessern.
Die ESRS umfassen eine delegierte Verordnung und Anhänge, die Qualitätsanforderungen, Berichtsstandards zu ESG-Themen und ein Glossar enthalten. Die delegierten Rechtsakte sollen, vorbehaltlich der Genehmigung, am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zu den erwähnenswerten Aspekten gehört, dass die Unternehmen vor der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsdaten eine Wesentlichkeitsprüfung durchführen müssen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Klimawandel liegt. Darüber hinaus müssen Unternehmen nicht wesentliche Daten im Zusammenhang mit den Anforderungen der SFDR, der Benchmark-Verordnung oder der Säule 3 der CRR zusammen mit einer Tabelle offenlegen, die deren Vorhandensein oder Einstufung angibt.
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