EU-Kommission verabschiedet finale RTS zu SFDR-Offenlegungspflichten
Am 6. April 2022 verabschiedete die EU-Kommission die finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) und ihre fünf Annexe, die von den Finanzmarktteilnehmern im Rahmen der Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosures Regulation - SFDR) anzu verwenden sind.
Die Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 legt den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der offenzulegenden Informationen fest.
Auf Basis dieser RTS werden die Finanzmarktteilnehmer detaillierte Informationen darüber vorlegen müssen, wie sie mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialaspekte sowie Aspekte der Unternehmensführung (ESG-Aspekte) ihrer Kapitalanlagen berücksichtigen und wie sie die Nachhaltigkeitsleistung von Finanzprodukten bewerten. Diese Informationen werden dazu beitragen, den Anlegerschutz zu stärken und Greenwashing zu reduzieren, sowie den Übergang des Finanzsystems zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen.
Die vorgelegten Dokumente umfassen die Delegierte Verordnung und 5 Annex-Dokumente mit Details zu der Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen (PAI-Erklärung). Hinzu kommen die Anforderungen an vorvertragliche und regelmäßige Berichtspflichten für Artikel 8- und 9-Produkte gemäß SFDR (sogenannte SFDR KIDs).
Der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) hatte der EU-Kommission den Entwurf der RTS im Februar 2021 übermittelt und eine Umsetzung ab dem 1. Januar 2022 vorgeschlagen. Aufgrund der Länge und der technischen Details dieser RTS hatte die EU-Kommission jedoch beschlossen, ihre Anwendung auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Dies sollte den Finanzmarktteilnehmern und Aufsichtsbehörden eine reibungslose Implementierung der Standards ermöglichen.
Nächste Schritte
Die finalen RTS werden nun einer dreimonatigen Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat unterzogen. Sie sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.
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Die SFDR-Berichtspflichten stellen Finanzmarktteilnehmer vor große Herausforderungen, da die Anforderungen sehr umfassend sind und vor einer gleichzeitig engen regulatorischen Zeitplan. Die Regulierung bezieht sich nicht nur auf die erforderlichen Informationen zu den investierten Unternehmen, sondern auch auf Staatsanleihen, Immobilieninvestments und nicht gelistete Unternehmen.
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