Bereits ab dem 10. März müssen alle Finanzmarktteilnehmer offenlegen, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen - auf Unternehmensebene und für ihre Produkte. Weiterhin müssen auch negative Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI=Principal Adverse Impact Indicators) dargelegt werden. Den Kunden der Finanzmarktteilnehmer soll damit die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Anlageprodukte hinsichtlich dieser Auswirkungen zu vergleichen.

Was genau sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Die SFDR ( = Verordnung (EU) 2019/2088 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, kurz „Sustainable Finance Disclosure Regulation“) definiert ein Nachhaltigkeitsrisiko als „ein Ereignis (…) in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen (…) Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.“ Gemeint sind damit bspw. Auswirkungen des Klimawandels wie Stürme, Hochwasser oder Waldbrände auf die Kapitalanlagen.

Was genau sind Principal Adverse Impact Indicators (PAI)?

Die Principal Averse Impact Indicators zielen auf die Verbesserung von Nachhaltigkeitsfaktoren ab. Finanzmarktteilnehmer müssen anhand dieser Indikatoren offenlegen, wie sie negative Auswirkungen ihrer Investmententscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen und wie erfolgreich sie damit waren.

Wie ist der Zeitplan?

04. Februar 2021

Die European Supervisory Authorities (ESAs) veröffentlichen einen überarbeiteten Vorschlag für die Regulatory Technical Standards (RTS) und konkretisieren damit die Anforderungen der SFDR. Insbesondere wird dort erläutert, welche PAI in welchen Fällen zu beachten sind.

Die RTS müssen noch von der Europäischen Institutionen – Kommission und Parlament – bestätigt werden. Derzeit geht man aber davon aus, das es keine wesentlichen Änderungen mehr geben wird und sie zum 01. Januar 2022 in Kraft treten.

10. März 2021

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen in ihren vorvertraglichen Dokumenten und auf ihrer Webseite offenlegen, ob und ggf. in welcher Weise sie mit ihren Produkten Nachhaltigkeitsziele verfolgen oder zumindest wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Selbst für Produkte, für die das nicht gilt, bestehen Pflichten zur Veröffentlichung bestimmter Informationen.

30. Juni 2021

„Große“ Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen anhand der PAI darlegen, wie sie mit den negativen Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsfaktoren umgehen. Kleinere Unternehmen können diese Pflicht umgehen, müssen das aber zumindest begründen.

Ggf. frühere Termine ggf. für Asset Manager

Dies ist dann der Fall, wenn ihre Produkte Investmentoptionen in fondsgebundenen Lebensversicherungen sind. In diesen Fällen benötigen die Versicherungsunternehmen die entsprechenden Informationen auf Ebene der Fonds bereits früher, um ihrerseits ihre Offenlegungspflichten rechtzeitig erfüllen zu können.